Die zwei Stufen der Behördenverlagerungen
Im Jahr 2015 fiel der Startschuss für die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen, die es in den letzten Jahrzehnten gab. Mit dem Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“, 2016 ergänzt um das „Strukturkonzept – Chancen im ganzen Land“, hat die Staatsregierung die 1. Stufe der Behördenverlagerungen als zentralen Baustein aktiver Strukturpolitik beschlossen. Ziel war es, bis 2025 insgesamt Arbeitsplätze für mehr als 2.500 Beschäftigte und Studienplätze für 730 Studierende in strukturschwachen Regionen anzusiedeln.
Hierzu wurden mehr als 60 Behörden und andere staatliche Einrichtungen aus den Verdichtungsräumen ganz oder teilweise verlagert oder aufgrund neuer Aufgaben an den Zielorten gegründet. Zum Ende des Umsetzungszeitraums (31.12.2025) waren bereits Arbeitsplätze für 2.083 Beschäftigte sowie Studienplätze für 430 Studierende vor Ort.
Behördenverlagerungen im Rahmen der Heimatstrategie (1. Stufe) - Stand: 31.12.2025:
Die 1. Stufe der Behördenverlagerungen hat zur Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in den strukturschwachen Regionen Bayerns und damit zu einem zentralen Ziel bayerischer Politik beigetragen, indem sie durch direkte, indirekte und induzierte regionalökonomische Effekte langfristig die Zielorte stärken.
Nach einer von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wissenschaftlich testierten Berechnungssystematik, die die Effekte der Behördenverlagerungen volkswirtschaftlich nachzeichnet, wurden für den Zeitraum 2017 bis 2025 unter anderem folgende Ergebnisse errechnet:
- 440 Millionen Euro volkswirtschaftliche Nachfrageeffekte und damit ein Mehr an Wirtschaftskraft an den Zielorten
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spürbare Beschäftigungseffekte in der freien Wirtschaft durch Behördenverlagerungen
- Schaffung von Entwicklungspotentialen in den Quellorten, die eine alternative Nutzung aufgrund der freigewordenen Flächen ermöglichen.
Klare strategische Zielsetzungen zu Beginn der Konzepterstellung, an objektiven Kriterien ausgerichtete Auswahlentscheidungen bezüglich der vorrangig im RmbH oder in Konversionsgemeinden anzusiedelnden Behörden und Aufgabenbereiche, ein transparentes Personalrahmenkonzept mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Freiwilligkeit des Wechsels an die Zielorte, zu den Grundsätzen Besitzstandswahrung und Vertrauensschutz und einer Beteiligung aller Geschäftsbereiche der bayerischen Staatsregierung haben zum Erfolg der 1. Stufe geführt.
Gleichzeitig konnte der Beweis erbracht werden, dass auch der RmbH ausgezeichnete Chancen für die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften bietet, belegt durch die Anzahl der Versetzungen, Neueinstellungen, Anwärterausbildungen und Bewerbungen. Der Freistaat Bayern bietet exzellente Karrierechancen selbst im RmbH und nicht nur in den Verdichtungsräumen.
Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept „Behördenverlagerung Bayern 2030 2. Stufe“ fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang wurden insgesamt Arbeitsplätze für 2.685 Beschäftigte und Studienplätze für 440 Studierende beschlossen. Bis 30. Juni 2026 konnte der Dienstbetrieb bereits mit 969 Beschäftigten an 13 von 14 Behörden und staatlichen Einrichtungen starten.
Strukturpolitik mit Erfolg
Die Anzahl der bereits vor Ort tätigen Beschäftigten zeigt, dass Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.
Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen insgesamt 79 Verlagerungsprojekte. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit. Weitere Information zu den einzelnen Verlagerungsprojekten können Sie im Bayernatlas unter der Rubrik „Heimatstrategie“ entnehmen.
Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Die Verlagerungsprojekte sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.
Informationen zu Immobilien
Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zukommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.
