Laut Bayerischer Verfassung schützt der Staat die kulturelle Überlieferung. Dazu zählt auch die Volksmusik, die mit ihren unterschiedlichen regionalen Ausprägungen zur Identitätsfindung in der Gesellschaft beiträgt. Dabei ist es wichtig, einerseits überlieferte Traditionen zu bewahren und andererseits für neue Entwicklungen offen zu sein. Denn Volksmusik als musikalisches Kulturgut entwickelt und verändert sich, auch im Sinne eines stetigen Austausches mit anderen Stilarten und Musikkulturen. Volksmusik ist ein Allgemeingut, entsteht aus dem Miteinander und ist auch dafür geeignet, eine lebendige Gemeinschaft zu gestalten und zu fördern.
Die große Vielfalt und Zahl von volksmusikalischen Aktivitäten in allen Teilen Bayerns entziehen sich weitgehend einer statistischen Erfassung, da Volksmusik in aller Regel von Einzelnen oder von nicht vereinsmäßig organisierten kleinen Gruppen praktiziert wird, die sich meist nur im örtlichen Bereich betätigen. Von staatlicher Seite kann hier am effektivsten durch die Unterstützung von Institutionen geholfen werden, die ein breites Angebot von Seminaren, Fortbildungskursen und allgemeiner Beratung bereitstellen. Gefördert werden insbesondere der Bayerische Landesverein für Heimatpflege für sein mit sechs hauptamtlichen Kräften ausgestattetes Netz von Volksmusikberatungsstellen in ganz Bayern, sowie weitere Volksmusik- und Heimatpflegeorganisationen sowie Trachtenverbände für ihre volksmusikalischen Aktivitäten.
Impulsprogramm Volksmusik
Einrichtungen im sozialen sowie im Bildungsbereich können für die Durchführung von Volksmusikkursen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro erhalten.
Auszeichnung „Musikantenfreundliches Wirtshaus“
Wirte, die gerne Musikanten zum spontanen Musizieren zu Gast haben, können die Auszeichnung „Musikantenfreundliches Wirtshaus“ beantragen. Die Initiative soll die musikalische Wirtshauskultur weiter beleben und wird von den Bayerischen Bezirken, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. sowie dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V. getragen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist als Kooperationspartner beteiligt. Herr Staatsminister Albert Füracker verleiht bei den Auszeichnungsveranstaltungen ein Metallschild und eine Urkunde an die Wirte. Seit 1996 wurden bayernweit über 500 Auszeichnungen verliehen. Weitere Informationen unter www.musikantenfreundlicheswirtshaus.de.
Auflistung der Musikantenfreundlichen Wirtshäuser 2024
| (1) Alter Simpl | München | |
| (2) Bergbauerncafe | Taufkirchen (Vils) | Lkr. Erding |
| (3) Café im Paradeis | Eichstätt | Lkr. Eichstätt |
| (4) Forsthaus Valepp | Schliersee | Lkr. Miesbach |
| (5) Kirchenwirt | Rechtmehring | Lkr. Mühldorf a. Inn |
| (6) Landgasthof zur Jurahöhe | Wellheim | Lkr. Eichstätt |
| (7) Römercastell Wirtshaus & Hotel | Kipfenberg | Lkr. Eichstätt |
| (8) Stroblwirt | Oberhausen | Lkr. Weilheim-Schongau |
| (9) Your Baristo | Kolbermoor | Lkr. Rosenheim |
| (10) Wirtshaus Ottobrunn | Ottobrunn | Lkr. München |
| (11) Bräustüberl Freyung | Freyung | Lkr. Freyung-Grafenau |
| (12) Der neue Kirchenwirt | Julbach | Lkr. Rottal-Inn |
| (13) Gasthaus Kerber | Fürstenstein | Lkr. Passau |
| (14) Wirtshaus 49gradnord | Bayerisch-Eisenstein | Lkr. Regen |
| (15) Birner's Kulinarik am Golfplatz | Neunburg vorm Wald | Lkr. Schwandorf |
| (16) Gasthof-Hotel & Metzgerei Zum Alten Fritz | Weigendorf, OT Haunritz | Lkr. Amberg-Sulzbach |
| (17) Summer Time | Waldmünchen | Lkr. Cham |
| (18) Scheunenkeller Ebrach | Ebrach | Lkr. Bamberg |
| (19) Gasthaus Flierler | Raitenbuch | Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen |
| (20) Landgasthof Krug | Rohr | Lkr. Roth |
| (21) Land-Gast-Hof Walkmühle | Feuchtwangen | Lkr. Ansbach |
| (22) Weinstube Zeitinger | Cadolzburg-Wachendorf | Lkr. Fürth |
| (23) Zum goldenen Ochsen | Sommerhausen | Lkr. Würzburg |
| (24) Hofgut Bäldleschwaige | Tapfheim | Lkr. Donau-Ries |
| (25) Hofwirtschaft Beim Bäschte | Deisenhausen | Lkr. Günzburg |