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Fördermöglichkeiten
Ihre Idee, unsere Unterstützung: Finanzielle Hilfen für Projekte mit Zukunft

Sie möchten sich einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des Freistaat Bayerns im Bereich der Heimat verschaffen oder suchen gezielt nach finanzieller Unterstützung für ein Vorhaben oder eine Idee? Hier finden Sie eine Übersicht der entsprechenden Förderprogramme:

Hinweis: Sollten Sie ein Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen, informieren Sie sich vorab umfassend über die exakten Förderbedingungen, Voraussetzungen und Termine in den jeweils geltenden Förderrichtlinien sowie 
auf den Webseiten der Förderprogramme!

Pilotprogramm Heimat.Engagiert

Förderung von Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.

Jährlich bis zu 40 Vorhaben aus dem Bereich der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung von 2.000 €.

Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über eine digitale Antragsplattform einzureichen.

Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag/ Sammeltermin).

Oberbayern

  • Frau Dagmar Bäuml-Stosiek (Publikation über die Geschichte der Gemeinde Schäftlarn zwischen 1900 und 1950)
  • Heimatbund Tüßling (Zeitzeugenberichte Tüßling als Broschüren)
  • Historische Baumscheibe Schöngeising (Schöngeisinger Dorfgeschichte der letzten 340 Jahre dargestellt an einer Baumscheibe)
  • IVP Videoproduktion (Video zur 700-Jahr-Feier der Gemeinde Heimstetten)
  • Dachauer Forum e. V. (Natur-Wandel - Geschichte des Dachauer Landes i.R. einer Geschichtswerkstatt)
  • Museumsverein Miesbach (Ausstellung "Film ab - Traumkulisse Miesbach)

Niederbayern

  • Burgfreunde zu Julbach e. V. (Dokumentationsschrift der Burgfreunde)
  • Heimatverein Thalersdorf e. V. (Buchprojekt „Musikanten im Arnbrucker Land“)
  • Verein für Kunst und Kultur in Niederbayern e. V. (Neue Art der Präsentation der Konzerte anlässlich des 40. Jubiläumsjahres der Heiligenberger Abendserenaden)

Oberpfalz

  • Heimatkundlicher Arbeitskreis Waidhaus e. V. (Neue Ausstellung Waidhauser Geschichte mit Hörstationen, Video-Terminal, Bodenkarten)
  • Mittelständischer Wirtschaftskreis Vohenstrauß („Zwoa Zithern und Gschichtn aus der Heimat & Oberpfalz“)
  • Maria Maier (Ausstellung "PLK Ade! - Fotowerke zur Prinz Leopold Kaserne)

Oberfranken

  • Extra-Radio Rundfunkprogramm GmbH (Ausrufung „Welt-Schafkopf-Tag“)
  • Heimatverein Dörfles e. V. (Wegweiser und Informationstafeln mit QR-Code an 30 historischen Orten)
  • Schulgemeinde Schiller-Gymnasium Hof (Verschönerung Schulhofmauer mit heimatpflegerischen Motiven)

Mittelfranken

  • Verein Alt-Rothenburg e. V. (Geschichtsprojekt über Zerstörung Rothenburg o.d.T.)
  • Stiftung Schloss Neunhof (Neugestaltung öffentlicher Informationsmöglichkeiten)
  • Heimatverein Cadolzburg und Umgebung e. V. ("Einarmiger Bandit" im Museum Cadolzburg)

Unterfranken

  • Förderverein ehemalige Synagoge Wiesenbronn (Veröffentlichung der historischen Handschriften „Wörterbuch hebräisch-deutsch“ und „Pessachpredigt“)
  • Geschichts- und Heimatverein Kreuzwertheim (Publikation „Historische Ortsrundgänge und Wanderungen in Kreuzwertheim“)
  • Jochen Kramer ("Södelbrunnen" - historische Wasserversorgung in Castell)

Schwaben

  • Derchinger Heimatkundeverein (Historische Erntedankausstellung und Mitmachaktion)
  • Jodlergruppe Nesselwang e. V. (Neuartiges Jodlerkonzert mit Neukompositionen und als zusammenführendes Event)
  • Pfarrgemeinderat Deisenhofen (Multimedialer Kirchenführer)
  • Stadtkapelle Leipheim e. V. (Klanggeschichte des Leipheimer Kinderfestes)

Haben Sie noch Fragen zu unserem Pilotprogramm? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt über heimat.engagiert@stmfh.bayern.de.

Umfassende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Heimat.Engagiert (bayern.de)

Pilotprogramm Demografiefeste Kommune

Unterstützung und Begleitung von Kommunen bei der Entwicklung von Strategien und langfristigen Lösungsansätzen zu den verschiedenen Effekten des demografischen Wandels.

Antrags- und zuwendungsberechtigt für das Pilotprogramm waren Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Auch Großstädte konnten einen Antrag für einzelne Stadtteile stellen. Hinweis: Aktuell gibt es keine Bewerbungsmöglichkeit!

Ziel des Pilotprogramms ist es, an die individuellen Situationen der Kommunen jeweils angepasste, fachübergreifende Handlungs- und Lösungsansätze für die Zukunft zu erarbeiten. Dieser Prozess mündet für jede Kommune in einer eigenen Heimat- und Demografiestrategie. Die einzelnen Kommunen können im Rahmen des Pilotprogramms selbständig festlegen, welchen thematischen Fokus sie setzen möchten und welche Themen für sie aktuell oder in Zukunft am relevantesten sind. Hierbei sollen auch Erfahrungen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern mit einfließen.

Mögliche Themenfelder sind beispielsweise: Inter- und intrakommunale Zusammenarbeit, Identität der Kommune, Sozialer Zusammenhalt und Ehrenamt vor Ort, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Potentialentfaltung der Jugend verstärken und Fachkräfte sichern, Mobilität und Verkehr.

Aktuell gibt es keine Bewerbungsmöglichkeit.

Das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" startete am 1. Oktober 2021 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 30. Septembers 2025. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an demografiefest@stmfh.bayern.de oder 089 2306-3127.

Umfassende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Demografiefeste Kommune (heimat.bayern)

Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer Grenzraum (BYCZFöR)

Förderung von Projekten zur weiteren Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind darüber hinaus auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Karte Bayerisch-Tschechischer Zukunftsraum

Förderfähig sind zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz, d. h. mindestens zwei Themenfelder (z. B. Demografie, Kultur, Mobilität oder Tourismus) müssen im Projekt gleichrangig behandelt werden.

Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 € pro Projektjahr, der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu vier Jahre.

Bei erstmaliger Förderung beträgt der Basisfördersatz bis zu 70 %. Soweit der räumliche Wirkungskreis mehrheitich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 15 %. Der Fördersatz erhöht sich ebenfalls um bis zu 5 % bei interkommunalen Projekten oder bei Projekten, an denen sich die tschechische Seite finanziell beteiligt bzw. bei denen eine Zusammenarbeit mit Akteuren eines tschechischen Projekts mit ähnlicher inhaltlicher Zielrichtung im Bezirk Pilsen, Karlsbad oder Südböhmen erfolgt.

Bei einer zweiten bzw. dritten Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder eine enge Zusammenarbeit vorliegt.

Vor Antragstellung ist mit dem zuständigen Referat 52 im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Kontakt aufzunehmen (per E-Mail oder telefonisch). Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde und beim Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen.

Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Niederbayern

  • Beratungsbüro Niederbayern - Förderberatung und Kulturmanagement
  • Beratungsbüro Niederbayern - Netzwerkmanagement
  • Regionale Mobilität und Tourismus im Grenzraum Niederbayern - Südböhmen - Pilsen
  • Abgeschlossen: Stärkung der Begegnungskultur im Kultur- und Kulinarikmonat November

Oberpfalz

  • Beratungsbüro Oberpfalz Nord
  • Beratungsbüro Oberpfalz Süd
  • Zukunftsregion Europäisches Grünes Band

Oberfranken

  • Beratungsbüro Oberfranken - Netzwerkmanagement
  • Beratungsbüro Oberfranken - Fördermittelberatung und Heilbäder- und Gesundheitsmanagement 
  • Radregion Bayerisch-Böhmische Bäder
  • Porzellan verbindet Menschen über Grenzen
  • Abgeschlossen: Beteiligungsprozess zur Vorbereitung der Radregion Bayerisch-Böhmische Bäder

Haben Sie noch Fragen zum Förderprogramm? Dann kontaktieren Sie uns über heimat@stmfh.bayern.de oder per Telefon: 089 2306-3127.

Richtlinie zur Förderung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung

Insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern (Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie – HDRFöR).

Die Förderung richtet sich an die verschiedenen bayerischen Regionen, das heißt in der Regel die Landkreise, Bezirke und kreisfreien Städte. Zusätzlich können auch Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte GmbHs und UGs die Förderung in Anspruch nehmen. Nicht-steuerbegünstigte Rechtsträger kommen als Förderempfänger in Betracht, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder kreisfreie Stadt ist. So wird sichergestellt, dass Förderempfänger auch für ihre gesamte Region sprechen.

Ziel der Förderung ist es, die Chancen der Digitalisierung für zukunftsfähige regionale Entwicklung optimal zu nutzen. Daher unterstützt der Freistaats Bayern innovative und fachübergreifende Heimatprojekte mit Digitalisierungsschwerpunkt, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns und die Stärkung der regionalen Identität auswirken. Insbesondere drei große Themenfelder haben sich hierbei herauskristallisiert:

  • Regionen stärken, z.B. Projekte zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, regionaler Vermarktungskonzepte oder zur Fachkräftesicherung;
  • Für Heimat begeistern, z.B. interaktive Erlebnistouren, Freizeit- und Genuss-Apps oder zur Vermittlung von regionaler Kultur und Geschichte; 
  • Heimat mitgestalten beispielsweise in Form von Mitmachprojekten und digitaler Bürgerbeteiligung.

Sie können eine Projektförderung gemäß der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie beantragen, indem Sie

Bitte senden Sie zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit zunächst eine Projektskizze an das Finanz- und Heimatministerium – entweder formlos per E-Mail an regionen@stmfh.bayern.de oder unter Verwendung des Online-Dienstes. Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen.

Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich.

Haben Sie noch Fragen zum Förderprogramm? Dann kontaktieren Sie uns über regionen@stmfh.bayern.de oder per Telefon: 0911 9823-3535.

Umfassende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Regionale Identität (bayern.de)

Förderprogramm Regionalkultur

Unterstützung heimatpflegerischer Initiativen und Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

Aus den Mitteln des Förderprogrammes Regionalkultur können Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Heimatpflege gefördert werden. Die geförderten Vorhaben sollen einen überregionalen Wirkbereich aufweisen. 

Förderanträge können ganzjährig beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden.

In der Antragsplattform müssen folgende Antragsunterlagen hochgeladen werden:

  • Projektbeschreibung
  • Projektplanung/-verlauf
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Förderanträge können ganzjährig beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden.

  • Neuentwicklung des historischen Burgfestspiels Neunußberg
  • 50-jähriges Jubiläum des Cimbern-Kuratorium Bayern e. V.
  • Umbau- und Erneuerungsarbeiten im Passionstheater Oberammergau
  • Mehrzwecküberdachung Freilichtbühne Sömmersdorf
  • Erneuerung Licht- und Tontechnik Freilichttheater Schiltberg
  • Kultur- und Diskussionsveranstaltung „Der neue Heimatfilm unterwegs“
  • Jugendtage der Passionsspiele Oberammergau
  • Freilicht-Schauspiel „1322 – Die Schlacht bei Ampfing“
  • Neue Drachenfigur für den Further „Kinderdrachenstich“
  • Theatral-digitaler Escaperoom zum 900. Jubiläum von Waldeck
  • Volkstheaterfestival Wurzelwerk

Haben Sie noch Fragen zum Förderprogramm? Dann kontaktieren Sie uns über referat54@stmfh.bayern.de oder per Telefon: 089 2306-3160.

Förderprogramm Impulsprogramm Volksmusik

Menschen sollen motiviert werden, Volksmusik kennen zu lernen und über einen längeren Zeitraum zu praktizieren. Dadurch sollen neue musikalische Initiativen und Gruppenbildungen angeregt, nachhaltig eingeführt und so das Bewusstsein für Volksmusik gestärkt werden.

Volksmusik in all ihren Facetten und unterschiedlichen regionalen Ausprägungen verbindet die Menschen und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Dabei gilt es nicht nur, liebgewordene Traditionen zu bewahren, sondern im Sinne eines stetigen Austausches mit anderen Stilarten und Musikkulturen auch für neue Entwicklungen offen zu sein. Volksmusik ist ein Allgemeingut und ist dafür geeignet, eine lebendige Gemeinschaft zu gestalten und zu fördern.

Mit dem „Impulsprogramm Volksmusik“ werden in ganz Bayern jährlich bis zu 140 Vorhaben durch eine einmalige Festbetragsförderung unterstützt. Die Förderung hat das Ziel, Menschen zu motivieren, Volksmusik kennen zu lernen und über einen längeren Zeitraum zu praktizieren. Durch einen niederschwelligen und unkomplizierten Zugang kann so die Freude und Begeisterung für die Volksmusik vermittelt werden.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, Erziehungsheime, inklusive, integrative oder sonstige soziale Einrichtungen, Vereine).

Eine Förderung ist nicht möglich für Institutionen, die bereits derartige Aktivitäten im Bereich Volksmusik durchführen oder seit Juni 2022 durchgeführt haben, für bestehende Gruppen im Bereich Volksmusik sowie für reinen Instrumentalunterricht außerhalb des Ensemblespiels.

Als förderfähige Vorhaben gelten regelmäßig stattfindende jährliche oder halbjährliche Volksmusikkurse mit externen Referenten. Der Begriff Volksmusik ist dabei offen zu sehen und umfasst so neben traditionellen Formen auch Verbindungen zu anderen Musikstilen.

Gefördert werden Referentenhonorare einschließlich Reisekosten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die für die Kurse vorgesehenen externen Referenten vor Antragstellung im Referentenpool registriert und eingetragen sein müssen.

Zielgruppe für die Teilnehmer der Volksmusikkurse sind z. B. Kinder, Schüler, Senioren, Behinderte oder Jugendliche. Den Kursen können auch Teile der Belegschaft der antragstellenden Institution beiwohnen (z. B. Lehr- oder Betreuungspersonal). Eine Aus- oder Fortbildung der Belegschaft ist jedoch im Rahmen dieses Förderprogrammes nicht vorgesehen.

Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit einem Festbetrag von maximal 3 000 Euro für ein jährliches und maximal 1 500 Euro für ein halbjährliches Vorhaben.

 

Förderanträge können ganzjährig ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden. Hierfür ist eine Authentifizierung über die BayernID oder über ein ELSTER-Unternehmenskonto notwendig. Falls Sie über keines der beiden Konten verfügen, empfehlen wir eine Registrierung für die BayernID mittels Benutzername und Passwort. Eine Anleitung zur Einrichtung einer BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort finden Sie hier. Nach der Registrierung können Sie sich über die Antragsplattform mit der BayernID anmelden und das Online-Antragsformular aufrufen.

Hinweis: Die für die Registrierung im Rahmen der BayernID notwendigen personenbezogenen Daten werden nach Ihrer Zustimmung ausschließlich auf dem Server der BayernID hinterlegt. Eine Verknüpfung dieser Daten mit dem Online-Antragsformular ist ausgeschlossen.

Der nächste Stichtag bzw. Sammeltermin für die Einreichung der Förderanträge ist der 31. März 2026 für ganzjährige oder halbjährliche Vorhaben ab September 2026. Bitte reichen Sie bis spätestens Ende März Ihre Anträge über die Antragsplattform ein.

Oberbayern

  • Max-Fellermeier-Schule Neuötting: Wöchentlicher Volksmusikkurs im Rahmen der offenen Ganztagesbetreuung
  • Gemeinde Aschau i.Chiemgau: Wöchentlicher Volksmusikchor für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 in der Preysing Grundschule
  • Grundschule Pullach: Wöchentlicher Musikunterricht verknüpft mit dem Thema Bayerische Verfassung
  • The Long Run e. V., München: Wöchentliche Workshops mit ugandischer und bayerischer Volksmusik für geflüchtete Frauen aus Uganda sowie interessierte Frauen ohne Fluchterfahrung
  • Big Little Moments, Krailling: Wöchentlicher Volksmusikkurs „Kleine Stimmen, große Klänge – Volksmusik erleben in der Kita“
  • Spatzennest Familienservice gGmbH, Penzberg: Regelmäßiges Volksmusik-Angebot in der Kinderkrippe „Spatzennest“
  • Förderverein Mittelschule Mühldorf: Zweiwöchentlicher Volksmusikkurs „Volksmusik gsunga und gspuit“ für Schüler der Altersstufe 11 bis 13 Jahre

Niederbayern

  • Gemeinde Steinach: Wöchentlicher Volksmusikkurs im Rahmen einer musikalischen Früherziehung im Kinderhaus St. Ursula

Oberpfalz

  • Campuskinder e. V., Regensburg: Wöchentlicher Musikkreis in der Unikrabbelstube Regensburg „Volksmusik erleben in der Krippe - Singen, Klingen, Tanzen“ für Kinder im Krippenalter

Unterfranken

  • Laurentius Verein Zell a.Main e. V.: Wöchentlicher Volksmusikkurs für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der KiTa Zell a.Main“

Haben Sie noch Fragen zum Impulsprogramm Volksmusik?
Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt über volksmusik@stmfh.bayern.de.