Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“
Herausragende Maßnahmen von Unternehmen für ihre Heimat

Heimat wird durch engagierte Akteure vor Ort gestaltet. Neben Politik und Gesellschaft kommt den regional verwurzelten Unternehmen dabei eine große Bedeutung zu. So schaffen sie beispielsweise wohnortnahe Arbeitsplätze, fördern das gesellschaftliche Leben durch eigene Vorhaben und eine finanzielle oder ideelle Beteiligung an Maßnahmen anderer Akteure, unterstützen Inklusion und ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ehrenamtliches und soziales Engagement.

Im Nachgang zum Unternehmerdialog im Rahmen des Zukunftsdialogs Heimat.Bayern möchte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat diesen Einsatz zur Stärkung unserer bayerischen Heimat mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Gleichzeitig können die ausgezeichneten Vorhaben als Vorbild für andere Unternehmen dienen und sie motivieren, sich in ihrer eigenen Heimat über den wirtschaftlichen Kernbetrieb hinaus zu engagieren.

Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.

Kriterien der Auszeichnung

Die eingereichten Beiträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Erfolg und Wirkung in der Region
    Welchen Beitrag leistet die Maßnahme zur Lebensqualität vor Ort? Welche positiven Auswirkungen und Erfolge sind in der Region festzustellen? Worin liegt der besondere Heimatbezug?
  • Übertragbarkeit/Vorbildcharakter für andere Unternehmen und Regionen
    Ist das Thema der Maßnahme auch für andere Unternehmen und in anderen Regionen Bayerns relevant und kann die Herangehensweise auch andernorts angewandt werden? Verfolgt die Maßnahme bayernweit einen innovativen Ansatz und erzielt so eine neuartige Problemlösung?
  • Nachhaltiger regionaler Mehrwert
    Erzielt die Maßnahme einen nachhaltigen Mehrwert in der Region, beispielsweise durch dauerhafte Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort oder einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und Flächen?
  • Bürgerschaftliches Engagement (nach den Kriterien der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages 2002)
    Hat das Engagement einen positiven Effekt für Dritte? Ist es öffentlich und nicht vorwiegend auf den materiellen Gewinn des Unternehmens ausgerichtet? Bindet die Maßnahme auch die relevanten Akteure und die Bürgerschaft vor Ort ein?

Teilnahme

Interessierte Unternehmen können den Bewerbungsbogen ausfüllen und bis spätestens 24. März 2023 per E-Mail an regionen@stmfh.bayern.de einsenden. Insbesondere bei Maßnahmen, die gemeinsam mit einer oder mehreren Kommunen durchgeführt werden, kann ein kommunales Unterstützungsschreiben beigefügt werden. Bitte beachten Sie dabei die Teilnahmebedingungen.

Im Nachgang entscheidet eine Jury aus Mitgliedern der am Unternehmerdialog beteiligten Wirtschaftsverbände und Kammern sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, welche der eingereichten Maßnahmen am 24. April 2023 ausgezeichnet werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 0911 9823-3535 bzw. regionen@stmfh.bayern.de gerne zur Verfügung.