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Über das Pilotprogramm
Herausforderungen des demografischen Wandels 
meistern

Mit dem Pilotprogramm "Demografiefeste Kommunen" unterstützt das Bayerische Staatsministerium 
der Finanzen und für Heimat die bayerischen Kommunen dabei, sich zukunftssicher aufzustellen. 
Die sich ändernden Bevölkerungs- und Gesellschaftsstrukturen sind zentrale Herausforderungen der heutigen Zeit. Mit dem Pilotprogramm bietet das Finanz- und Heimatministerium den teilnehmenden Kommunen passgenaue Beratung und bedarfsgerechte Unterstützung, um individuelle Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu entwickeln.

Ziel des Pilotprogramms "Demografiefeste Kommune"

Ziel des Pilotprogramms ist es, an die individuellen Situationen der Kommunen jeweils angepasste, fachübergreifende Handlungs- und Lösungsansätze für die Zukunft zu erarbeiten. Dieser Prozess mündet für jede Kommune in eine eigenen Heimat- und Demografiestrategie. Die erarbeiteten Strukturen, Prozesse und Erkenntnisse werden zugleich so gestaltet, dass sie auch langfristig als Grundlage für die kommunale Arbeit vor Ort genutzt werden können.

Die teilnehmenden Kommunen werden über vier Jahre hinweg inhaltlich und fachlich vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat begleitet und finanziell unterstützt. Durch Fördermittel aus dem Pilotprogramm können die Kommunen externe Beratungen beauftragen und sich so zielgerichtet fachliche Expertise und neue Impulse für die einzelnen Schritte einholen. Mithilfe dieser externen Beratungsteams sollen die Kommunen im Programmverlauf die individuellen Situationen vor Ort analysieren, mögliche Handlungsbedarfe identifizieren und auf dieser Basis fachübergreifende Heimat- und Demografiestrategien erarbeiten. Aber auch für andere Maßnahmen, wie etwa Fortbildungen, Öffentlichkeitsmaßnahmen oder Veranstaltungen, stehen ebenfalls Mittel zur Verfügung.

Die Erfahrungen des Pilotprogramms sollen nicht nur den teilnehmenden Pilot-Kommunen selbst zugutekommen, sondern auch anderen Kommunen mit vergleichbaren Größen, Problemstellungen und Profilen zur Verfügung gestellt werden.

Welche Themen werden behandelt?

Die einzelnen Kommunen, als Experten ihrer eigenen Situation vor Ort, können im Rahmen des Pilotprogramms selbständig festlegen, welchen thematischen Fokus sie setzen möchten und welche Themen für sie aktuell oder in Zukunft am relevantesten sind. Hierbei sollen auch Erfahrungen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern mit einfließen. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, welche Herausforderungen zu meistern sind, was ihre Kommune in Zukunft benötigt und welche Veränderungen sie weiter voranbringen kann.

Mögliche Themenfelder
sind beispielsweise:

  • Inter- und intrakommunale Zusammenarbeit
  • Identität der Kommune
  • Sozialer Zusammenhalt und Ehrenamt vor Ort
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Potentialentfaltung der Jugend verstärken
  • Fachkräfte sichern


  • Selbständiges Leben im Alter
  • Erhalt der Lebensgrundlagen
  • Mobilität und Verkehr
  • Tourismus und Kultur
  • Nahversorgung
  • Ärztliche Versorgung
  • Innenstadtbelebung
  • Umnutzung von Altbestand

Laufzeit und Bewerbungsverfahren

Das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" startete am 1. Oktober 2021 und endet voraussichtlich am 30. Septembers 2025.
Antrags- und zuwendungsberechtigt für das Pilotprogramm waren Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Auch Großstädte konnten einen Antrag für einzelne Stadtteile stellen.

Unter allen Bewerbungen wurden 13 Kommunen zur Teilnahme am Pilot-Programm ausgewählt. Die Pilot-Kommunen setzen sich zusammen aus:

  • sieben Gemeinde(-zusammenschlüsse) mit bis zu 20.000 Einwohnern, das heißt eine Gemeinde bzw. ein Zusammenschluss pro Regierungsbezirk
  • ein Stadtteil einer Großstadt
  • ein Landkreis
  • eine Region, mit mindestens fünf Gemeinden und über 20.000 Einwohner
  • drei Mittelstädte mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern

Aktuell ist eine Bewerbung zur Teilnahme am Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" nicht möglich.

Die Förderung

Der Fördersatz des Pilotprogramms beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Von den Pilot-Kommunen sind 10 Prozent als Eigenanteil selbst zu tragen.

Die Zuwendung ist pro Zuwendungsempfänger auf einen 
Höchstbetrag begrenzt:

  • Gemeinden und Gemeindezusammenschlüsse sowie der Stadtteil einer 
Großstadt erhalten für Beratungsleistungen jährlich bis zu 30.000 Euro, insgesamt max. 90.000 Euro.
  • Der Pilot-Landkreis erhält für Beratungsleistungen jährlich bis zu 50.000 Euro, insgesamt max. 150.000 Euro.
  • Die Pilot-Region erhält für Beratungsleistungen jährlich bis zu 
40.000 Euro, insgesamt max. 120.000 Euro.

Dazu stehen der jeweiligen Kommune jährlich 6.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung 
(wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Veranstaltungen, etc.). 

Investive Maßnahmen und Personalausgaben 
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen können nicht gefördert werden.